Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DAA GmbH Sicherheitsdienst. Informieren Sie sich über unsere Vertragsbedingungen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der DAA-Sicherheitsdienst GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Website oder auf anderem Wege geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen gemäß der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungsbeschreibung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Zu den Leistungen können insbesondere gehören:
- Objekt- und Werkschutz
- Revier- und Streifendienst
- Empfangs- und Pfortendienst
- Veranstaltungsschutz
- Baustellenbewachung
- Videoüberwachung und Alarmaufschaltung
- Begleit- und Transportdienste
- Zutrittskontrollen
Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit qualifiziertem, nach §34a GewO zugelassenem Personal. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern dies die Qualität der Leistungserbringung nicht beeinträchtigt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO), der Bewachungsverordnung (BewachV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO einzuhalten.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen;
- den eingesetzten Sicherheitsmitarbeitern Zugang zu den zu bewachenden Objekten und Räumlichkeiten zu gewähren;
- für angemessene Aufenthaltsmöglichkeiten für das eingesetzte Sicherheitspersonal zu sorgen;
- den Auftragnehmer unverzüglich über besondere Gefahren, sicherheitsrelevante Vorkommnisse oder Änderungen der Gegebenheiten vor Ort zu informieren.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Preisliste bzw. dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Preise in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt verletzt.
Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks) ist der Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt informieren.
Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bremen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu all unseren Sicherheitsdienstleistungen.